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Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Unsere Verkaufsbedingungen liegen allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unvebindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. Angebote sind stets freibleibend, sie erlangen erst Verbindlichkeit mit unserer Auftragsbestätigung. Die Preise sind Nettopreise, denen die jeweilige gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. GroteskRoyal ist berechtigt, Preiserhöhungen für Löhne, Leistungen und Lieferungen weiterzuverrechnen, die nach vier Monaten zwischen Vertragsschluß und Erbringung der Leistung eintreten.

3. Werbemittlung
Werbemittlungsaufträge werden zuzüglich einer Agenturprovision abgerechnet. Falls Mengenrabatte vereinbart werden und der Kunden die Mengenstaffeln nicht erreicht, werden die höheren Preise der Leistungsträger nachberechnet. Diese Rechnungen werden sofort zur Zahlung fällig.

4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Bei umfangreicheren Aufträgen sind Vorrauszahlungen bzw. den geleisteten Arbeiten entsprechende Teilzahlungen zu leisten:
1/3 bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung der gestalterischen Leistung
1/3 nach Fertigstellung des Auftrags.

Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, die nicht rechtskräftig festgestellt sind, ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalte
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegeben Schecks unser Eigentum. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegeben Schecks ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Wird die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegeben Schecks weiterveräußert, so tritt der Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung an die Stelle der von uns gelieferten Ware. An alle vom Auftraggeber übergebene Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich unserer Forderung mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.

6. Lieferungen gelten ab Mannheim, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für schnellsten oder billigsten Versand. Verpackung und Versand sowie Transportversicherung, falls vom Kunden erwünscht, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

7. Lieferfristen werden unverbindlich genannt und wenn irgendmöglich eingehalten. Eine Haftung für die rechtzeitige Auslieferung oder der erteilten Aufträge kann nicht übernommen werden.

8. Urheberschutz und Nutzungsrechte
Der dem Büro GroteskRoyal erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von GroteskRoyal sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung von GroteskRoyal dürfen unsere Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

Die Werke von GroteskRoyal dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbar- ten Rahmen zu verwenden, erwirkt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; Sie bedürfen der Einwilligung von GroteskRoyal. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von GroteskRoyal. Über den Umfang der Nutzung steht GroteskRoyal ein Auskunftsanspruch zu.

9. Honorar
Entwurf und Werkzeichnungen sowie die Einräumung des Nutzungs- rechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet GroteskRoyal a) das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit b) das Werkzeichnungshonorar.

Beide Positionen werden als „Gestaltung“ bezeichnet. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoptionen nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet GroteskRoyal ein Abschlagshonorar. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. Vorschläge und Weisungen des Auftragsgebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf das Honorar, sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei den, das dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

10. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderungen von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskiptstudium, Produktüberwachung, Texterstellung, korrekturlesen, Redigieren, Entwicklung von Slogans, Pressearbeit u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber / Verwerter zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.

11. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind GroteskRoyal mindestens 10 fertige Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die wir auch im Rahmen unserer Eigenwerbung verwenden dürfen.

12. Gestaltungsfreiheit
Für GroteskRoyal besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

13. Teilnichtigkeit
Die teilweise Ungültigkeit einzelner Bestimmungen unserer AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

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